Zahnzusatzversicherung

Seit Anfang des Jahres 2012 gilt die neue private Gebührenordung für Zahnärzte (GOZ). Damit wird Zahnersatz deutlich teurer. Um diese Kosten zumindest teilweise abzufangen, empfiehlt sich eine private Zahnzusatzversicherung. Doch der Reihe nach:

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Zu den Regelleistungen, die die Krankenkasse übernimmt zählen beispielsweise:

  • Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen
  • Entfernung von Karies
  • Zahnfüllungen aus Amalgam und Zement
  • Kunststofffüllungen im vorderen sichtbaren Bereich des Gebisses
  • Entfernung von Zahnstein
  • Wurzelbehandlungen

Für Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder anderen Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Kasse einen festen Zuschuss der 50 bis maximal 65 Prozent der Gesamtkosten der Regelversorgung beträgt. Entscheidend ist dabei der Begriff Regelversorgung! Bei einem Seitenzahn im nicht sichtbaren Bereich ist das beispielsweise eine Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung. Mehrkosten für eine zahnfarbene Verblendung oder eine Goldkrone werden nicht übernommen.

Mit dem Begriff höherwertige Versorgung werden dagegen Leistungen bezeichnet, die über den Standard der gesetzliche Krankenkassen hinausgehen. Hier muss der Patient einen beträchtlichen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen:

  • Zahnfüllungen aus Kunststoff, Gold oder Keramik
  • Inlays und Kronen aus Porzellan oder Gold
  • Viele kieferorthopädische Eingriffe
  • Hochwertige Prothesen und andere Formen von Zahnersatz

Weitere sinnvolle Leistungen wie z.B. eine professionelle Zahnreinigung werden von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht bezuschusst.

Wer eine Zahnzusatzversicherung will, sollte diese rechtzeitig vor der ersten großen Behandlung abschließen. Für bereits laufende Behandlungen muss die Kasse nicht zahlen. Das gilt auch für Eingriffe, die bereits empfohlen worden sind. Außerdem muss der Versicherte oftmals eine Wartezeit in Kauf nehmen. Für Zahnersatz, der innerhalb der ersten acht Monate nach Vertragsschluss nötig wird, kommt die Versicherung nicht auf.

Ein im Mai 2012 veröffentlichter Test von Stiftung Warentest zeigt Licht und Schatten: Von 147 Policen bieten 33 sehr gute Leistungen für Zahnersatz – 23 Policen bieten aber nur ausreichende Leistung. Alle Informationen über den Test zu den Zahnzusatzversicherungen finden Sie unter http://www.test.de/thema/zahnzusatzversicherungen/ und in der Zeitschrift Finanztest 5/2012. Hilfreich ist auch die sog. WaizmannTabelle 2012, die 154 Zahnzusatzversicherungen vergleicht.